Deutsches Institut für Menschenrechte
"Hautfarbe" ist kein zulässiges Auswahlkriterium für Polizeikontrollen - Menschenrechtsinstitut begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
Berlin (ots) - Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am Montag, den 29.10.2012, nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass die Bundespolizei im Rahmen von Personenkontrollen in Zügen Personen nicht anhand ihrer "Hautfarbe" auswählen darf (Aktenzeichen 7 A 10532/12.OVG). Das Gericht hat einer solchen ...